Die EU-Kommission hat am Mittwoch den ab 2031 greifenden Kapazitätsmechanismus, der im StromVKG enthalten ist, nach ihren Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. In dem Gesetz sind unter anderem noch zwei Ausschreibungen für dieses Jahr vorgesehen mit einem Volumen von jeweils 4,5 Gigawatt Leistung, die wohl allesamt an neue Gaskraftwerke gehen werden. Mit den Maßnahmen verbunden sind die Beschaffung ausreichender Kapazitäten für die Erzeugung, Speicherung und den flexiblen Verbrauch von Strom, um eine sichere Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Nach der EU-Genehmigung darf die Bundesregierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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