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Netflix (NFLX): Streaming-Aktie scharrt mit den Hufen!

Turnaround durch Werbe-Abo und starken Zahlen?

Rückblick

Die Netflix-Aktie befindet sich in einem klassischen Trendfolgemuster. Nach einer ausgeprägten Abwärtsbewegung vom Hoch bei knapp 110 USD bis zum Tiefpunkt Mitte Juli im Bereich von ca. 65 USD hat sich der Titel in den vergangenen Wochen deutlich erholt.

Netflix-Aktie: Chart vom 02.09.2026, Kürzel: NFLX, Kurs: 82.68 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

In den letzten Handelstagen bildeten sich mehrere Konsolidierungskerzen direkt unter der Widerstandslinie bei 82.50 USD. Gelingt der dynamische Ausbruch über die Widerstandsmarke auf Schlusskursbasis, zeigt der projizierte Trendpfeil ein mittelfristiges Erholungspotenzial in Richtung der 97.50 USD-Marke. Als unmittelbare Unterstützung dient das jüngste Konsolidierungstief nahe des EMA 20.

Mögliches bärisches Szenario

Sollte der Ausbruch scheitern und die Unterstützung bei ca. 78.50 USD unterschritten werden, könnte ein Rücksetzer in Richtung des EMA 50 folgen.

Meinung

Netflix profitiert nach wie vor von seiner marktbeherrschenden Stellung im globalen Streaming-Segment, dem Ausbau werbefinanzierter Abo-Modelle sowie strategischen Maßnahmen gegen unautorisiertes Account-Sharing. Ertragsstarke Quartale mit solide wachsenden Abonnentenzahlen und steigendem freiem Cashflow liefern fundamentale Stütze für den Erholungskurs.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 336.49 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 2.34 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Netflix ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 02.09.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in NFLX hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

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