Waren es bisher eher größere Anlagen, Wind- oder Solarparks, die abgeschaltet wurden, wenn es im Stromnetz zu voll wurde, trifft es nun zunehmend auch kleinere Photovoltaik-Dachanlagen. Im Prinzip kann jede Anlage einbezogen werden, die fernsteuerbar ist, und das sollen künftig alle sein, die eine Leistung über zwei Kilowatt haben. Besonders hart trifft es Anlagen in der Nähe von Netzengpässen. Und oft sogar Anlagen, die eigens für den Eigenverbrauch errichtet wurden. Viele von ihnen werden nicht nur am Einspeisepunkt begrenzt, sondern direkt am Wechselrichter abgeregelt. Hören Sie den Podcast: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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