Die Änderung im EnWG hat viele überrascht, doch mittlerweile hat sie sich in der Branche rumgesprochen. Seit 23. Dezember 2025 müssen Betreiber von großen Photovoltaik- und Windkraftanlagen ihre Redispatch-Entschädigungen im Falle von Abregelungen direkt beim Netzbetreiber einfordern. Der Direktvermarktung ist aus der Zahlungskette herausgefallen und damit auch die gesonderten Vereinbarungen zwischen ihm und den Anlagenbetreiber über die Entschädigungspreis. Die Netzbetreiber entschädigen die Ansprüche in aller Regel mit dem sogenannten BDEW-Mischpreis. Dieser wird für jede Viertelstunde individuell ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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