Bereits mit dem EEG 2014 führte die Bundesregierung eine Regelung ein, wonach Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine EEG-Förderung mehr erhalten, wenn in sechs aufeinanderfolgenden Stunden die Börsenstrompreise negativ sind. Der Zeitraum wurde in den Jahren danach immer kürzer gefasst. Alle Anlagen, die seit Inkrafttreten des Solarspitzen-Gesetzes in Betrieb genommen wurden, erhalten bereits ab der ersten Viertelstunde keine Solarförderung nach dem EEG mehr. Diese Regelungen sollten Anreize schaffen, um Photovoltaik- und Windkraftanlagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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