Der Entwurf der Bundesregierung für das EEG 2027 sieht neben vielen anderen Änderungen auch einen Wechsel der geförderten Direktvermarktung für große Erneuerbare-Energien-Anlagen auf zweiseitige Contracts for Difference (CfD) vor. Hierbei wird die Differenz zwischen dem in einer Ausschreibung erlangten Förderbetrag und dem tatsächlichen Erlös einer Kilowattstunde Strom ausgeglichen: Liegt der Erlös unter dem Förderbetrag, erhält der Anlagenbetreiber die Differenz erstattet. Liegt der Erlös höher, muss der Anlagenbetreiber seinerseits die Differenz ausgleichen. Die Frage, wie sich solche CfD mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 pv magazine Deutschland
