Im Entwurf für das Netzpaket hat die Bundesregierung die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts vorgesehen. Dies bedeutet, dass neue Photovoltaik-Anlagen und Windparks zwar in Netzgebieten angeschlossen werde können, in denen hohe Abregelungen vorliegen. Doch bis zu sechs Jahre sollen 18 bis 20 Prozent der erzeugten Strommengen im Falle einer Abregelung in den als kapazitätslimitierten Gebieten durch die Netzbetreiber nicht entschädigt werden. Aurora Energy Research hat die Auswirkungen der Regelung, wie sie aktuell im Entwurf enthalten sind, hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und finanziellen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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