Am 2. Juni entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, dass Photovoltaik-Installationsbetriebe einen Eintrag in der Handwerksrolle benötigen. Gemäß Paragraf 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks, auch als Handwerksordnung (HwO) bekannt, seien Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf Dächern, "wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- beziehungsweise des Elektrotechniker-Handwerks". Diese Formulierung aus dem Leitsatz des Urteils wurde in der Folge vielfach zitiert und beinahe ebenso oft missverstanden. Das erste und häufigste Missverständnis: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 pv magazine Deutschland
