Die Bundesnetzagentur stellt die Stromnetzentgelte ab dem 1. Januar 2029 auf eine neue Systematik um. Der vollständige Festlegungsentwurf liegt seit dem 6. August 2026 vor und der Beschluss soll noch 2026 fallen. An Details kann sich also noch etwas ändern, die Grundarchitektur steht aber. Für Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) wird die Grundsystematik von Leistungspreis und Arbeitspreis auf ein Bestellkapazitätsmodell umgestellt. Die neue Rechnung hat drei Bausteine: Kapazitätspreis: Der Betrieb bestellt jährlich eine Kapazität in Kilowatt (kW) und zahlt darauf einen festen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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