Berlin (ots) -
Der Verbraucherschutzverein VSV hat Verbandsklagen gegen Netflix, AppleTV und WOW (Sky) eingereicht (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26 - beides Kammergericht Berlin; 102 VKI 1/26 e Bayerisches OLG), in Zusammenarbeit mit der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus.
Der Grund für die Klagen ist ein bekanntes Muster bei Streaming-Anbietern: Abo-Preise steigen, eine Zustimmung der Kundschaft wird dazu nicht eingeholt.
Deutsche Gerichte sehen in der einseitigen Preiserhöhung eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern - vom Kammergericht Berlin über das Landgericht Köln bis zum Bundesgerichtshof. Somit können Betroffene das Geld der unrechtmäßigen Erhöhungen zurückfordern. Besonderheit bei Netflix: Verträge aus den Jahren 2014 bis 2019 könnten wegen einer unklar gestalteten Zahlungsschaltfläche komplett unwirksam sein (§ 312j BGB) - betroffen wären dann nicht nur die Preiserhöhungen, sondern alle gezahlten Beiträge.
Sich gegen dieses Vorgehen zu wehren, war für Verbraucher bislang aufwendig und teuer. Schließlich möchte niemand wegen 500 Euro vor Gericht ziehen. Für die Anbieter ist dies praktisch, da sie durch die Erhöhungen Milliarden an Mehreinnahmen generieren konnten.
Mithilfe der 2023 eingeführten Verbandsklage wird diesem Zustand nun ein Ende bereitet. Über die Plattform www.streaming-klage.de können Betroffene ab sofort in wenigen Minuten ihre Ansprüche gegen Netflix, AppleTV und WOW sowie zusätzlich gegen Amazon Prime, gegen das bereits eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW läuft, geltend machen. Die Anmeldung deckt alle betroffenen Abos ab und wirkt sich auf die laufenden Abonnements nicht aus.
Rechtsanwalt Joschka Strahmann von BK Baumeister & Kollegen: "Wenn Rechtsdurchsetzung für Verbraucher zu kompliziert ist oder finanziell in keinem Verhältnis steht, verzichten die meisten darauf. Das wissen auch die großen Konzerne. Wenn Verbraucher nichts unternehmen, bleibt das eigentliche Problem natürlich bestehen. Gemeinsam mit dem VSV und Padronus wollen wir dies ändern und bieten Verbrauchern und Verbraucherinnen eine einfache und für sie risikofreie Möglichkeit, sich gegen vermeintlich übermächtige Konzerne zu wehren."
Die Verfahren gegen Netflix, Apple und WOW führt die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen als Prozessbevollmächtigte des Verbraucherschutzvereins VSV, der Prozessfinanzierer Padronus trägt das komplette Kostenrisiko. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, unabhängig vom Ausgang. Nur im Erfolgsfall fließt ein Anteil von 9,9 % der zugesprochenen Summe an den Finanzierer.
Der VSV, BK Baumeister & Kollegen und Padronus haben sich bereits 2025 zur Verbandsklage gegen den Meta-Konzern wegen illegalem Nutzer-Tracking zusammengetan. Für diese Verbandsklage, bisher eine der größten in Deutschland, haben sich bereits weit mehr als 300.000 Mandantinnen und Mandanten angemeldet.
Mehr Informationen: www.streaming-klage.de
Pressekontakt:
BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei
Viktoria-Luise-Platz 7
10777 Berlin
Tel.: 030 / 22 01 23 80
E-Mail: service@baumeister-kollegen.de
www.baumeister-kollegen.de
Original-Content von: BK Baumeister & Kollegen, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/180372/6352218
Der Verbraucherschutzverein VSV hat Verbandsklagen gegen Netflix, AppleTV und WOW (Sky) eingereicht (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26 - beides Kammergericht Berlin; 102 VKI 1/26 e Bayerisches OLG), in Zusammenarbeit mit der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus.
Der Grund für die Klagen ist ein bekanntes Muster bei Streaming-Anbietern: Abo-Preise steigen, eine Zustimmung der Kundschaft wird dazu nicht eingeholt.
Deutsche Gerichte sehen in der einseitigen Preiserhöhung eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern - vom Kammergericht Berlin über das Landgericht Köln bis zum Bundesgerichtshof. Somit können Betroffene das Geld der unrechtmäßigen Erhöhungen zurückfordern. Besonderheit bei Netflix: Verträge aus den Jahren 2014 bis 2019 könnten wegen einer unklar gestalteten Zahlungsschaltfläche komplett unwirksam sein (§ 312j BGB) - betroffen wären dann nicht nur die Preiserhöhungen, sondern alle gezahlten Beiträge.
Sich gegen dieses Vorgehen zu wehren, war für Verbraucher bislang aufwendig und teuer. Schließlich möchte niemand wegen 500 Euro vor Gericht ziehen. Für die Anbieter ist dies praktisch, da sie durch die Erhöhungen Milliarden an Mehreinnahmen generieren konnten.
Mithilfe der 2023 eingeführten Verbandsklage wird diesem Zustand nun ein Ende bereitet. Über die Plattform www.streaming-klage.de können Betroffene ab sofort in wenigen Minuten ihre Ansprüche gegen Netflix, AppleTV und WOW sowie zusätzlich gegen Amazon Prime, gegen das bereits eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW läuft, geltend machen. Die Anmeldung deckt alle betroffenen Abos ab und wirkt sich auf die laufenden Abonnements nicht aus.
Rechtsanwalt Joschka Strahmann von BK Baumeister & Kollegen: "Wenn Rechtsdurchsetzung für Verbraucher zu kompliziert ist oder finanziell in keinem Verhältnis steht, verzichten die meisten darauf. Das wissen auch die großen Konzerne. Wenn Verbraucher nichts unternehmen, bleibt das eigentliche Problem natürlich bestehen. Gemeinsam mit dem VSV und Padronus wollen wir dies ändern und bieten Verbrauchern und Verbraucherinnen eine einfache und für sie risikofreie Möglichkeit, sich gegen vermeintlich übermächtige Konzerne zu wehren."
Die Verfahren gegen Netflix, Apple und WOW führt die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen als Prozessbevollmächtigte des Verbraucherschutzvereins VSV, der Prozessfinanzierer Padronus trägt das komplette Kostenrisiko. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, unabhängig vom Ausgang. Nur im Erfolgsfall fließt ein Anteil von 9,9 % der zugesprochenen Summe an den Finanzierer.
Der VSV, BK Baumeister & Kollegen und Padronus haben sich bereits 2025 zur Verbandsklage gegen den Meta-Konzern wegen illegalem Nutzer-Tracking zusammengetan. Für diese Verbandsklage, bisher eine der größten in Deutschland, haben sich bereits weit mehr als 300.000 Mandantinnen und Mandanten angemeldet.
Mehr Informationen: www.streaming-klage.de
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Tel.: 030 / 22 01 23 80
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