Der Mechanismus ist bekannt. Wer 2023 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet hat, konnte bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorab gewinnmindernd abziehen. Der betriebsbezogene Höchstbetrag für noch nicht hinzugerechnete oder rückgängig gemachte Investitionsabzugsbeträge beträgt 200. 000 Euro. Die Investition selbst muss innerhalb von drei Wirtschaftsjahren folgen. Für das Abzugsjahr 2023 endet diese Frist bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr mit Ablauf des 31. Dezember 2026. In der Praxis sieht das oft so aus: Das Geschäftsjahr 2023 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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