Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bereits im vergangenen Jahr eine für Photovoltaik-Betreiber ärgerliche steuerrechtliche Altlast beseitigt, über die wir zuvor ausführlich berichtet hatten ("Netzbetreiber im Steuerdschungel" in pv magazine Deutschland 1/2024) Die Regelung betraf Anlagenbetreiber, die in der Zeit zwischen Januar 2009 und März 2012 eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung bis 30 Kilowatt respektive ab Juli 2010 bis 500 Kilowatt in Betrieb genommen hatten. Diese Anlagen erhalten eine Vergütung nicht nur für den ins Netz eingespeisten Solarstrom, sondern auch für den selbst ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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