Wer eine steuerbare Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher besitzt, kann einen Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG in Anspruch nehmen. Dabei hat der Betreiber die Wahl zwischen einem Pauschalrabatt (Modul 1), einer Minderung des verbrauchsabhängigen Teils der Netzentgelte um 60 Prozent (Modul 2) oder einem zeitvariablen Nachlass (Modul 3, nur in Kombination mit Modul 1). Das betrifft in Deutschland etwa 1,7 Millionen Haushalte. Das Verbraucherportal Finanztip hat 20 große deutsche Stromversorger befragt, wie sie diesen Rabatt an ihre Kunden weitergeben. Daraus geht hervor, dass nur sieben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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