In Österreich treten zum 1. Oktober neue Bestimmungen für die gemeinsame Nutzung von Energie in Kraft. Ab dem 5. Oktober sollen damit auch Peer-to-Peer-Verträge praktisch umgesetzt werden können. Darauf weist die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften auf ihrer Internetseite hin, deren Inhalte dazu laufend ergänzt werden. Natürliche und juristische Personen können auf dieser Grundlage selbst erzeugten Strom untereinander teilen, ohne dafür eine eigene Rechtsperson gründen zu müssen. Die Abwicklung und Abrechnung kann direkt zwischen den Vertragspartnern oder über einen Dienstleister ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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