Die geplante Umsetzung der neuen Vorgaben zu schriftlichen Verträgen im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) muss die Besonderheiten des Obst-, Gemüse- und Pilzsektors berücksichtigen. Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) spricht sich dafür aus, den in Artikel 168 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraum...Den vollständigen Artikel lesen ...
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