Bern - Für das oberste Kader der Bundesverwaltung gibt es künftig keine Abgangsentschädigungen mehr. Das Parlament unterbindet die bisherige Praxis. Ausgenommen sind Härtefälle. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Die grosse Kammer sprach sich am Donnerstag mit 155 zu 0 Stimmen bei 27 Enthaltungen für eine Anpassung des Bundespersonalrechts aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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