Die Ausnahmen für den Produktionsgartenbau im Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben bestehen. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes gelten die Vorschriften nicht für "Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen". Bildquelle: Pixabay Damit werden gartenbauliche Produktionsbetriebe weiterhin von umfangreichen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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