Das Oberlandesgericht Hamm hat Preisänderungsklauseln von E.ON für drei Fernwärmegebiete für unwirksam erklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Revision erreichen, dass die Feststellung auch weitere Gebiete umfasst. "Die Verbraucherzentrale setzt sich in der Politik und vor Gericht dafür ein, dass Fernwärme bezahlbar bleibt. Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg. Das Gericht hat die Unwirksamkeit der Preisformeln ausdrücklich für drei Versorgungsgebiete festgestellt. Viele ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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