Hamburg - Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Hamburg haben am Montagmorgen die Geschäftsräume der Wochenzeitung "Die Zeit" aufgesucht und mit einer Durchsuchung der Redaktion gedroht. Die Zeitung musste daraufhin Tonaufzeichnungen von Interviews im Zusammenhang mit dem Podcast "House of Block" herausgeben.
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die angedrohte Durchsuchung durch die Hamburger Justiz. "Das Vorgehen der Behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden.
Wer mit Journalisten spreche, müsse darauf vertrauen, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden, sagte Beuster. Das Redaktionsgeheimnis und der Schutz journalistischer Quellen seien tragende Säulen der Pressefreiheit.
Nach Angaben der "Zeit" stammt der entsprechende Erlass von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, die über den Block-Prozess verhandelt und "Beweismittel" suchte. Auch wollten die Ermittler angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der "Zeit" haben. Einen solchen Vertrag gebe es aber nicht, hieß es von der Redaktion.
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die angedrohte Durchsuchung durch die Hamburger Justiz. "Das Vorgehen der Behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden.
Wer mit Journalisten spreche, müsse darauf vertrauen, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden, sagte Beuster. Das Redaktionsgeheimnis und der Schutz journalistischer Quellen seien tragende Säulen der Pressefreiheit.
Nach Angaben der "Zeit" stammt der entsprechende Erlass von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, die über den Block-Prozess verhandelt und "Beweismittel" suchte. Auch wollten die Ermittler angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der "Zeit" haben. Einen solchen Vertrag gebe es aber nicht, hieß es von der Redaktion.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
