Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Bundesregierung festgeschrieben, dass die Verkäufer von Erdgas und Heizöl ihren Brennstoffen ab 2028 steigende Anteile von Grüngas beziehungsweise grünem Heizöl beimischen müssen. Wie diese sogenannte Grüngasquote genau gestaltet sein wird, legt ein eigenes Gesetz fest, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun dessen Grundzüge in einem Eckpunktepapier skizziert. Dort heißt es, dass die Vorgaben künftig nur für die Brennstoffe gelten werden, die an Privathaushalte geliefert werden. Industrie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 pv magazine Deutschland
