Lausanne - Die Streichung von Boni für frühere hohe Kader der Credit Suisse war rechtmässig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Bund und UBS gutgeheissen und das vorangegangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Das höchste Schweizer Gericht musste beurteilen, ob Artikel 10a des Bankengesetzes (BankG) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die vollständige beziehungsweise teilweise Streichung der noch nicht ausbezahlten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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