Eine Photovoltaik-Anlage ist installiert, der Strom fließt - steuerlich erledigt? Nicht ganz. Spätestens bei Speicher, Erweiterung, Umbauten, Eigenverbrauch oder Betreiberwechsel können steuerliche Fragen wieder relevant werden. Steuerfrei heißt nicht steuerlich bedeutungslos. Für bestimmte Photovoltaik-Anlagen sind Einnahmen und Entnahmen nach Paragraf 3 Nr. 72 Einkommenssteuergesetz (EstG) steuerfrei. Für nach dem 31. Dezember 2024 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte Anlagen gilt grundsätzlich eine Grenze von 30 Kilowattt je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zusätzlich gilt eine Freigrenze ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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