Wer künftig in einem kapazitätslimitierten Netzgebiet baut, hat keinen Anschlussanspruch mehr. Er bekommt ein Vertragsangebot, in dem er auf Redispatch-Entschädigung verzichtet, und zwar für 20 Prozent des jährlich erzeugten Stroms. Ausweisen darf der Netzbetreiber ein solches Gebiet für sechs Jahre, wenn die Erzeugung der dort angeschlossenen Anlagen im Vorjahr um mehr als fünf Prozent reduziert wurde, und einmalig um 18 Monate verlängern. In der Anhörung der Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages in diesem Monat stieß die Regelung fast durchgängig auf Ablehnung. Mir geht es ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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