Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit der dritten Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung die Verknüpfung des Marktstammdatenregisters (MaStR) mit dem Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) geregelt. Die am 14. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung sieht vor, dass die ZEREZ-ID künftig als zusätzliche Angabe im MaStR erfasst wird. Für die Eintragung sind die Netzbetreiber zuständig. Die neue Datenvorgabe tritt am 1. April 2027 in Kraft und gilt für Stromerzeugungseinheiten mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2026. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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