Der BGH erklärt das Musterverfahren gegen EY im Falle Wirecard für unzulässig. Anlegeranwälte begrüßen die Entscheidung und wollen ausgesetzte Zivilprozesse wieder aufnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal endgültig für unzulässig erklärt. Damit bestätigte er eine vorangegangene ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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