Bern - Guthaben bei den Pensionskassen werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als heute. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent erhöht. Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1,25 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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