Bekanntmachung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Gegen den Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 20. Oktober 2026 über den Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000WNDL300) der
NAKIKI SE, Frankfurt am Main
(Emittentin) zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG hat die Emittentin am 03. November Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO. Folglich wird bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides kein Widerruf der Zulassung erfolgen.
Frankfurt am Main, 04. November 2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Gegen den Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 20. Oktober 2026 über den Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000WNDL300) der
NAKIKI SE, Frankfurt am Main
(Emittentin) zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG hat die Emittentin am 03. November Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO. Folglich wird bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides kein Widerruf der Zulassung erfolgen.
Frankfurt am Main, 04. November 2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
© 2026 Xetra Newsboard



