Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von Union und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen von AfD, Grünen und Linken, die jeweils weitergehende Änderungen anstrebten.
Erklärtes Ziel der Reform ist, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. Dafür soll Bürokratie abgebaut werden. Die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht soll zudem entfallen, sodass das Wissen auch digital per App vermittelt werden kann. Das Bewertungssystem bei der Theorieprüfung soll vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden.
In der praktischen Fahrausbildung soll es weiterhin Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten geben. Die Vorgaben über die genaue Anzahl werden jedoch abgeschafft. Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler nach dem Bestehen der Theorieprüfung unter der Anleitung von nahestehenden Personen Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen.
Erklärtes Ziel der Reform ist, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. Dafür soll Bürokratie abgebaut werden. Die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht soll zudem entfallen, sodass das Wissen auch digital per App vermittelt werden kann. Das Bewertungssystem bei der Theorieprüfung soll vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden.
In der praktischen Fahrausbildung soll es weiterhin Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten geben. Die Vorgaben über die genaue Anzahl werden jedoch abgeschafft. Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler nach dem Bestehen der Theorieprüfung unter der Anleitung von nahestehenden Personen Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
