Ab Juni 2026 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz Energy Sharing in Deutschland. Doch Fragen zu Abrechnung und Wirtschaftlichkeit verzögern die praktische Umsetzung. Ein neues Projekt von IÖW und Dena will nun offene Fragen klären. Ab dem 1. Juni 2026 erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG), dass man überschüssigen Strom aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen lokal teilt. Dann können Privathaushalte, kommunale Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen ihren eigenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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