Haushalte, kommunale Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen dürfen ab dem 1. Juni 2026 ihren lokal erzeugten, erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz mit anderen Verbrauchern teilen. Das sieht der novellierte Paragraph 40c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) erwartet allerdings, dass sich die praktische Umsetzung verzögern wird, etwa wegen Unklarheiten bei der Abrechnung. Das IÖW arbeitet zusammen mit dem Future Energy Lab der Deutschen Energieagentur (dena) im Projekt "Forum EnShare" daran, im Dialog ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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