900.000 statt 14,5 Mio. Euro: Das Landgericht Berlin I hat das ursprüngliche DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen deutlich reduziert. Zugunsten des Immobilien-Unternehmens wertete das Gericht, dass der Umgang mit der DSGVO anfangs unklar war und auch externe Berater eingebunden waren. Das Landgericht (LG) Berlin I hat gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Das Urteil fiel damit erheblich milder aus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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