Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat seit Dezember eine neue Regelung für Netzbetreiber. Wenn diese eine Erneuerbare-Energien-Anlage abregeln, dann haben sie "Artikel 13 Absatz 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/943 in der Fassung vom 13. Juni 2024 zu beachten", also die sogenannte Strombinnenmarktverordnung. Es ist einigermaßen bemerkenswert, dass dieser Halbsatz ins Gesetz aufgenommen wurde. In der EU-Verordnung steht, dass bei Redispatch-Maßnahmen - also, vereinfacht gesagt, dem Ausgleich von erzeugter und benötigter Energie im Stromnetz - der Eigenverbrauch aus Erneuerbaren sowie Kraft-Wärmekopplung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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