Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb von rund 47 Prozent der Anteile an der M31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG durch die RWE AG freigegeben.
Die M31 Beteiligungsgesellschaft ist ein Investitionsvehikel, das eine Anteilsmehrheit (74,9 Prozent) an der Amprion GmbH hält. Amprion ist einer der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber. Diese sind für die Sicherheit und Stabilität der Übertragungsnetze verantwortlich, in denen Strom unter Hochspannung über längere Strecken transportiert werden kann.
RWE ist das größte deutsche Stromerzeugungsunternehmen und auch international in der Energieversorgung tätig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "RWE und Amprion sind auf verschiedenen Marktstufen tätig. Bei Zusammenschlüssen solcher Unternehmen können Anreize oder Möglichkeiten für eine Bevorzugung des Fusionspartners entstehen. Eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Netzbetriebs ist jedoch Grundvoraussetzung für einen unverfälschten Wettbewerb auf den Strommärkten. Deshalb haben wir uns das Zusammenschlussvorhaben genau angeschaut. Unsere Prüfung hat ergeben, dass sich durch den Erwerb weiterer Anteile an Amprion durch RWE die Anreize und Möglichkeiten für eine Bevorzugung nicht verändern. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die sowohl in der Energieerzeugung als auch im Betrieb von Stromnetzen tätig sind, einer sektorspezifischen Regulierung unterliegen."
Der jetzige Anteilserwerb an M31 durch RWE entspricht einer Erhöhung des durchgerechneten RWE-Anteils an Amprion von derzeit rund 20 Prozent auf künftig rund 55 Prozent. Aufgrund eines zwischen RWE und M31 bestehenden Konsortialvertrags erlangt RWE dadurch aber keine alleinige Kontrolle über Amprion.
Ursprünglich war Amprion eine reine Tochtergesellschaft von RWE. Im Jahr 2011 veräußerte RWE jedoch 74,9 Prozent der Anteile an Finanzinvestoren. Diese Anteile sind nun in der M31 gebündelt. Die übrigen 25,1 Prozent der Anteile hält RWE gemeinsam mit Apollo Global Management, Inc.
Regulierungsrechtlich sieht das Energiewirtschaftsgesetz für Unternehmen, die sowohl im Netzbetrieb als auch in der Stromerzeugung oder im Stromvertrieb tätig sind, eine Trennung der Unternehmensteile vor, um einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb sicherzustellen. Für Übertragungsnetzbetreiber gelten dabei aufgrund ihrer besonderen Rolle erhöhte Anforderungen.
Das Bundeskartellamt hat sich im Rahmen dieses Fusionskontrollverfahrens mit der Bundesnetzagentur über die regulatorischen Entflechtungsvorgaben ausgetauscht.
Die M31 Beteiligungsgesellschaft ist ein Investitionsvehikel, das eine Anteilsmehrheit (74,9 Prozent) an der Amprion GmbH hält. Amprion ist einer der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber. Diese sind für die Sicherheit und Stabilität der Übertragungsnetze verantwortlich, in denen Strom unter Hochspannung über längere Strecken transportiert werden kann.
RWE ist das größte deutsche Stromerzeugungsunternehmen und auch international in der Energieversorgung tätig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "RWE und Amprion sind auf verschiedenen Marktstufen tätig. Bei Zusammenschlüssen solcher Unternehmen können Anreize oder Möglichkeiten für eine Bevorzugung des Fusionspartners entstehen. Eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Netzbetriebs ist jedoch Grundvoraussetzung für einen unverfälschten Wettbewerb auf den Strommärkten. Deshalb haben wir uns das Zusammenschlussvorhaben genau angeschaut. Unsere Prüfung hat ergeben, dass sich durch den Erwerb weiterer Anteile an Amprion durch RWE die Anreize und Möglichkeiten für eine Bevorzugung nicht verändern. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die sowohl in der Energieerzeugung als auch im Betrieb von Stromnetzen tätig sind, einer sektorspezifischen Regulierung unterliegen."
Der jetzige Anteilserwerb an M31 durch RWE entspricht einer Erhöhung des durchgerechneten RWE-Anteils an Amprion von derzeit rund 20 Prozent auf künftig rund 55 Prozent. Aufgrund eines zwischen RWE und M31 bestehenden Konsortialvertrags erlangt RWE dadurch aber keine alleinige Kontrolle über Amprion.
Ursprünglich war Amprion eine reine Tochtergesellschaft von RWE. Im Jahr 2011 veräußerte RWE jedoch 74,9 Prozent der Anteile an Finanzinvestoren. Diese Anteile sind nun in der M31 gebündelt. Die übrigen 25,1 Prozent der Anteile hält RWE gemeinsam mit Apollo Global Management, Inc.
Regulierungsrechtlich sieht das Energiewirtschaftsgesetz für Unternehmen, die sowohl im Netzbetrieb als auch in der Stromerzeugung oder im Stromvertrieb tätig sind, eine Trennung der Unternehmensteile vor, um einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb sicherzustellen. Für Übertragungsnetzbetreiber gelten dabei aufgrund ihrer besonderen Rolle erhöhte Anforderungen.
Das Bundeskartellamt hat sich im Rahmen dieses Fusionskontrollverfahrens mit der Bundesnetzagentur über die regulatorischen Entflechtungsvorgaben ausgetauscht.
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