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Chemie
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ALTECH ADVANCED MATERIALS AG Chart 1 Jahr
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Dow Jones News
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PTA-HV: Altech Advanced Materials AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-HV: Altech Advanced Materials AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Altech Advanced Materials AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Heidelberg (pta000/28.07.2026/15:30 UTC+2)

Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nr.: A41YD9 / ISIN: DE000A41YD99

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 3. September 2026, um 10:00 Uhr

in den in den Räumen von

Design Offices GmbH, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der

Altech Advanced Materials AG ("Gesellschaft")

ein.

I.       Tagesordnung 

Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals gem. -- 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß -- 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

II.      Weitere Angaben und Hinweise 
       Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
       Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.051.919,00 in 
1.      3.051.919 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die 
       Gesamtzahl der Stimmrechte, die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können, 
       beträgt 3.051.919 Stimmen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
       Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
       Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
       a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre 
 
       Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre 
       bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und 
       der Gesellschaft in Textform (-- 126b BGB) bis spätestens am Donnerstag, 27. August 2026, 24:00 Uhr, 
       unter der Adresse 
 
       Altech Advanced Materials AG 
       Ziegelhäuser Landstraße 3 
       69120 Heidelberg 
       oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-72 
       oder per E-Mail unter: info@altechadvancedmaterials.com 
 
       zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach -- 67 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Namensaktien als 
       Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht des Aktionärs, 
       der Namensaktien hält, sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
       zustehenden Stimmrechte aus Namensaktien ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
       Hauptversammlung maßgeblich. 
 
       Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom Donnerstag, 27. August 2026, bis am Donnerstag, 
       3. September 2026, (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb 
       entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der 
       letzten Umschreibung am Mittwoch, 26. August 2026. 
 
       Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter 
       Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft 
       als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist 
       (siehe oben), kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs 
       haben. 
 
       Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß -- 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte 
       Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber 
       sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben, die nachprüfbar 
       festzuhalten ist. Näheres regelt -- 135 AktG. 
 
       b) Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
       Aktuell sieht die Tagesordnung nur die Verlustanzeige nach -- 92 Abs. 1 AktG vor und somit keine 
       Beschlussgegenstände. Für den Fall, dass ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu 
       nachfolgende Ziffer 3 a)) oder hierzu veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende 
       Ziffer 3 b)) gestellt werden, gilt das Folgende: 
 
       Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
       Bevollmächtigten, z. B. durch ein Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen 
       Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte 
       Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen unter Ziffer II.2.a) erforderlich. Nach erfolgter 
       fristgerechter Anmeldung können bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden. 
       Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
       zurückweisen. 
 
       Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
       Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Intermediär, einer 
       Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird. 
 
       Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder 
       Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar 
       festzuhalten (-- 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
       den Genannten abzustimmen. 
 
       Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
       benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
       Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Zusätzlich kann ein Vollmachtsformular auf Verlangen 
       jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der 
       Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
2. 
 
       zum Download zur Verfügung. 
 
       Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgend 
       aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung: 
 
       Altech Advanced Materials AG 
       Ziegelhäuser Landstr. 3 
       69120 Heidelberg 
       Fax: +49 6221 64924-72 
       E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com 
 
       Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht durch Erklärung 
       gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
       ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die 
       vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
       c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
       Aktuell sieht die Tagesordnung nur die Verlustanzeige nach -- 92 Abs. 1 AktG vor und somit keine 
       Beschlussgegenstände. Für den Fall, dass ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu 
       nachfolgende Ziffer 3 a)) oder hierzu veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende 
       Ziffer 3 b)) gestellt werden, gilt das Folgende: 
 
       Nach -- 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre 
       Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
       abgeben dürfen (Briefwahl). Die Satzung der Gesellschaft enthält in -- 16 Abs. 3 eine solche 
       Ermächtigung. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, von dieser Ermächtigung 
       Gebrauch zu machen und anstelle eines Stimmrechtsvertreters den Aktionären die Möglichkeit zu eröffnen, 
       per Briefwahl abzustimmen. 
 
       Aktionäre können deshalb ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
       Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter II.2 a)
       "Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannten 
       Voraussetzungen angemeldet sind. 
 
       Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können 
       bis spätestens zum Dienstag, 1. September 2026, 24:00 Uhr, ("Briefwahlfrist") postalisch, per E-Mail oder 
       per Telefax unter Verwendung des im Internet unter 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
       verfügbaren Briefwahlformulars an die oben unter II.2 a) "Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
       Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer 
       erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der 
       Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Briefwahlformular zur Stimmabgabe im Internet unter 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
       ab einem etwaig erfolgten und veröffentlichtem Ergänzungsverlangen zum Download zur Verfügung halten. 
 
       Für den Fall, dass ein weiteres Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu nachfolgende 
       Ziffer 3 a)) oder veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 3 b)) 
       gestellt werden, wird die Gesellschaft das im Internet verfügbare Briefwahlformular zur Stimmabgabe um 
       die zusätzlichen Abstimmungspunkte ergänzen. 
 
       Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die 
       Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu machen. 
 
       Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. 
       Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld 
       der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem 
       Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
       Rechte der Aktionäre 
 
       a) Ergänzung der Tagesordnung 
 
       Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
       EUR 500.000,00 erreichen, können nach -- 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
       gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
       Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 
       AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Montag, 03. August 2026, 
       24.00 Uhr, zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender 
       Adresse: 
 
       Altech Advanced Materials AG 
       Vorstand 
       Ziegelhäuser Landstr. 3 
       69120 Heidelberg 
       Deutschland 
 
       Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
       Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
       ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
       werden außerdem unter der Internetadresse 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
       bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
       b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
       Aktuell sieht die Tagesordnung nur die Verlustanzeige nach -- 92 Abs. 1 AktG vor und somit keine 
3.      Beschlussgegenstände. Für den Fall, dass ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu 
       nachfolgende Ziffer 3 a)) oder hierzu veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende 
       Ziffer 3 b)) gestellt werden, gilt das Folgende: 
 
       Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge zu bestimmten Punkten der 
       Tagesordnung sowie Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung 
       und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
       Altech Advanced Materials AG 
       Ziegelhäuser Landstr. 3 
       69120 Heidelberg 
       Fax: +49 6221 64924-72 
       E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com 
 
       Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Mittwoch, 19. August 2026, 24:00 
       Uhr, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge 
       werden unter den weiteren Voraussetzungen der ---- 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs 
       und - bei Anträgen - der etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
       zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
       Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
       c) Auskunftsrecht 
 
       Nach -- 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
       über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
       der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
       geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in 
       der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
       Weitergehende Erläuterungen 
 
       Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach -- 122 Abs. 2, -- 126 Abs. 1, -- 127, -- 
4.      131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
       Internetseite der Gesellschaft 
 
       Weitere Informationen sowie die nach -- 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen finden sich auf der 
5.      Internetseite der Gesellschaft 
 
       https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
       Informationen zum Datenschutz 
 
       Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
       personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die 
       E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der 
       Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen 
       Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
       Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung 
       einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
       Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der 
       oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten 
       können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
       Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen 
       lauten: 
 
       Altech Advanced Materials AG 
       Ziegelhäuser Landstr. 3 
       69120 Heidelberg 
       Fax: +49 6221 64924-72 
       E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com 
 
       Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
       Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der 
       Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
       beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
6.      HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur 
       in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
 
       Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der 
       Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über 
       sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen 
       Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von 
       Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
       Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie 
       gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf 
       Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
       verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange 
       gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine 
       sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und 
       Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten 
       in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). 
 
       Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an 
 
       info@altechadvancedmaterials.com 
 
       Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
       Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Heidelberg, im Juli 2026

Altech Advanced Materials AG

Vorstand

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:      Altech Advanced Materials AG 
           Ziegelhäuser Landstraße 3 
           69120 Heidelberg 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   Altech Advanced Materials AG 
E-Mail:        info@altechadvancedmaterials.com 
Website:       www.altechadvancedmaterials.com 
ISIN(s):       DE000A41YD99 (Aktie) 
Börse(n):       Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München 
Weitere        Tradegate BSX 
Handelsplätze: 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1785245400250 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

July 28, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2026 Dow Jones News
Achtung, Korrektur!
Die Börsen laufen heiß. Trotz geopolitischer Krisen und steigender Zinsen klettern viele Indizes weiter Richtung Allzeithoch. Doch unter der Oberfläche zeigen sich erste Risse: Der Abverkauf bei Halbleiter-, KI- und Space-Aktien macht deutlich, wie schnell sich die Stimmung drehen kann.

Besonders gefährlich ist die aktuelle Gemengelage aus schwacher Saisonalität, dünner Liquidität in den Sommermonaten und historisch hohen Bewertungen. Selbst vermeintlich sichere Blue Chips sind inzwischen teuer bewertet und damit anfällig für Korrekturen. Gleichzeitig liefern technische Indikatoren erste Warnsignale. So werden viele Rekordstände nicht mehr bestätigt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.