Basel - Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Doch wie weit reicht die Freiheit, den eigenen Körper zu verändern? Die Juristin Nuran Haydar Celik untersucht, welche Grenzen das Recht bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen ziehen darf. Von Noëmi Kern, Universität Basel Botox gegen die Falten, eine Brustvergrösserung, eine Haartransplantation: Wer mit dem Ist-Zustand des eigenen Körpers nicht zufrieden ist, findet in der Schönheitsindustrie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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