Mitteilung der SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Photon Energy N.V-Anleihe 21/27 (ISIN: DE000A3KWXXX): Die Krisenanzeichen häufen sich. Was können Anleger tun? Einladung zu Videokonferenzen (deutsch/englisch) Die wirtschaftliche Lage der Photon Energy N.V. spitzt sich weiter zu. Betroffen ist insbesondere die 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 mit der ISIN DE000A3KWXXX / WKN A3KWKY. Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB ruft Anleihegläubiger daher dazu auf, ihre Interessen zu sichern und sich nicht vorschnell von der Emittentin zu Beschlüssen verleiten zu lassen, die für die Anleihegläubiger schwere Schäden verursachen können. Dieses Jahr häufen sich bei Photon Energy die Negativmeldungen.Die am 23. Februar und am 23. Mai fälligen Zinszahlungen für das I. und II. Quartal 2026 sind nicht erbracht worden, sondern wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch die am 23. August fällige Zinszahlung für das III. Quartal 2026 soll verschoben werden. Als Grund gibt die Emittentin an, dass Liquidität gespart werden soll, um die laufende Geschäftstätigkeit nicht zu gefährden. Das mag stimmen, lässt aber die Interessen der Anleihegläubiger vollständig außer Acht, denn auch diese sind darauf angewiesen, dass die zu ihren Gunsten bestehenden Verpflichtungen eingehalten werden.Der Termin für die Vorlage des Jahresabschluss 2025 konnte nicht eingehalten werden; auch diesen hat die Emittentin in die Zukunft verschoben. Damit wird den Anleihegläubigern eine wesentliche Informationsquelle genommen, mit deren Hilfe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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