Saarbrücken - Im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Gerichtsvollzieher im Saarland ist die Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sprach den Mann am Dienstag wegen Mordes schuldig. Es ordnete zudem an, dass der Mann aufgrund einer schizophrenen Störung dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden soll.
Das Urteil blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die elf Jahre Haft mit dauerhafter Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Der Anwalt der Witwe des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, hatte 13 Jahre Haft gefordert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt des Nebenklägers hielten den Angeklagten für vermindert schuldfähig, basierend auf einem Gutachten, das eine schizophrene Störung und Verfolgungswahn diagnostizierte.
Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher im November 2025 mit mindestens 13 Messerstichen getötet, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Der Verurteilte soll von der bevorstehenden Zwangsräumung gewusst und die Post des Gerichtsvollziehers bewusst ignoriert haben. Die Tatwaffe hatte er kurz vor der Tat gekauft.
Das Urteil blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die elf Jahre Haft mit dauerhafter Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Der Anwalt der Witwe des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, hatte 13 Jahre Haft gefordert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt des Nebenklägers hielten den Angeklagten für vermindert schuldfähig, basierend auf einem Gutachten, das eine schizophrene Störung und Verfolgungswahn diagnostizierte.
Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher im November 2025 mit mindestens 13 Messerstichen getötet, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Der Verurteilte soll von der bevorstehenden Zwangsräumung gewusst und die Post des Gerichtsvollziehers bewusst ignoriert haben. Die Tatwaffe hatte er kurz vor der Tat gekauft.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
