Chemnitz - Die Technische Universität Chemnitz hat dem Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) laut eines Medienberichts endgültig den Doktortitel entzogen. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät wies den Widerspruch des Politikers gegen die im Januar getroffene Entscheidung zurück, wie der "Stern" berichtet.
Das Gremium habe bereits am 15. Juli den früheren Beschluss "nochmals auf seine Rechtmäßigkeit und seine Zweckmäßigkeit überprüft", sagte ein Sprecher der TU dem Magazin. Auf Grundlage dessen wurde sodann seitens des Fakultätsrates beschlossen, den Widerspruch zurückzuweisen. Voigts Anwälte seien am 17. Juli informiert worden.
In der Folge zieht der Ministerpräsident vor das Verwaltungsgericht. Die von ihm beauftragte Kanzlei teilte in seinem Auftrag dem "Stern" mit, dass die Entscheidung der TU "nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht überraschend" sei. Gleichwohl werfe sie "erhebliche rechtliche Fragen" zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit auf, hieß es. Die Klage werde entsprechend vorbereitet.
Voigts Anwälte wiederholten bei dieser Gelegenheit die bereits bekannten Vorwürfe gegen den Fakultätsrat. Dass eine Universität einen Doktortitel aberkennt, nachdem ein externer neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat, sei nach ihrer Kenntnis ein einmaliger Vorgang. Zudem räume die Universität selbst ein, dass es sich jenseits beanstandeter Passagen sehr wohl um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handele. Wie dieser Befund mit dem Entzug in Einklang gebracht werden soll, erschließe sich ihnen nicht.
Mario Voigt äußert sich zunächst nicht selbst. Die Klagefrist läuft am 17. August ab. Zuständig dürfte das Verwaltungsgericht Chemnitz sein.
Das Gremium habe bereits am 15. Juli den früheren Beschluss "nochmals auf seine Rechtmäßigkeit und seine Zweckmäßigkeit überprüft", sagte ein Sprecher der TU dem Magazin. Auf Grundlage dessen wurde sodann seitens des Fakultätsrates beschlossen, den Widerspruch zurückzuweisen. Voigts Anwälte seien am 17. Juli informiert worden.
In der Folge zieht der Ministerpräsident vor das Verwaltungsgericht. Die von ihm beauftragte Kanzlei teilte in seinem Auftrag dem "Stern" mit, dass die Entscheidung der TU "nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht überraschend" sei. Gleichwohl werfe sie "erhebliche rechtliche Fragen" zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit auf, hieß es. Die Klage werde entsprechend vorbereitet.
Voigts Anwälte wiederholten bei dieser Gelegenheit die bereits bekannten Vorwürfe gegen den Fakultätsrat. Dass eine Universität einen Doktortitel aberkennt, nachdem ein externer neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat, sei nach ihrer Kenntnis ein einmaliger Vorgang. Zudem räume die Universität selbst ein, dass es sich jenseits beanstandeter Passagen sehr wohl um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handele. Wie dieser Befund mit dem Entzug in Einklang gebracht werden soll, erschließe sich ihnen nicht.
Mario Voigt äußert sich zunächst nicht selbst. Die Klagefrist läuft am 17. August ab. Zuständig dürfte das Verwaltungsgericht Chemnitz sein.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
