dormakaba Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Unter der heutigen Eigentümerstruktur hält die Familie Mankel, die früheren Eigentümer von Dorma, einen Anteil von 10.8 % an der SIX-kotierten dormakaba Holding AG. Zudem hält die Familie Mankel 47.5 % am operativen Geschäft von dormakaba über eine Zwischenholdinggesellschaft in Deutschland, an der die dormakaba Holding AG die übrigen 52.5 % hält. Kombiniert verfügt die Familie Mankel über die wirtschaftliche Mehrheit an der Gruppe. Diese Struktur geht auf den Zusammenschluss von Dorma und Kaba im Jahr 2015 zurück und bildet seither die Grundlage für die Offenlegung gegenüber dem Markt. Vorgeschlagene Transaktion zur Zusammenführung der wirtschaftlichen Anteile auf Stufe der dormakaba Holding AG Der Verwaltungsrat und die Familie Mankel haben sich nun darauf verständigt, die heutige Eigentümerstruktur zu vereinfachen: dormakaba Holding AG soll den Anteil der Familie Mankel von 47.5 % am operativen Geschäft zu einem Preis von CHF 2.13 Mrd. übernehmen. Die Beteiligung wird durch eine Sacheinlage auf die dormakaba Holding AG übertragen. Im Gegenzug erhält die Familie Mankel 36'161'560 neu ausgegebene Aktien der dormakaba Holding AG zu einem Ausgabepreis von CHF 58.0989 je Aktie, basierend auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 30 Tage, sowie eine Barkomponente von CHF 29.9 Millionen. Eine unabhängige Fairness Opinion bestätigt die finanzielle Fairness der Transaktion. Die Vereinfachung der Eigentümerstruktur von dormakaba wahrt die Kontinuität im Kreis der Ankeraktionäre und ermöglicht eine Reihe wichtiger Vorteile:
Darüber hinaus werden Kapitaleinlagereserven aus ausländischen Quellen in Höhe von rund CHF 2 Mrd. geschaffen, die künftig ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer an die Aktionäre ausgeschüttet werden können. Svein Richard Brandtzæg, Verwaltungsratspräsident von dormakaba: «Indem wir die wirtschaftlichen Anteile an unserem operativen Geschäft auf Stufe der börsenkotierten Holding zusammenführen, wird die Gruppe leichter verständlich und vergleichbar, und wir ermöglichen dem Markt eine klarere Beurteilung von dormakaba. Die vorgeschlagene neue Struktur beseitigt zudem Ineffizienzen und verschafft dem Unternehmen grössere finanzielle Flexibilität. Damit wird das Kapitalmarktprofil von dormakaba über Zeit gestärkt, und allfällige Bewertungsabschläge aufgrund des heutigen Setups werden beseitigt. Die Vereinfachung entspricht auch unserem strategischen Ziel, Komplexität in der gesamten Gruppe zu reduzieren.» Nächste Schritte zum Vollzug der Transaktion; Schutz der Minderheitsaktionäre Die Transaktion erfordert die Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre der dormakaba Holding AG zur Kapitalerhöhung, zu einem formell selektiven Opting-out und zu weiteren Statutenänderungen an der Generalversammlung am 20. Oktober 2026. Zudem steht die Transaktion unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen und weiterer üblicher Bedingungen. Der Vollzug der Transaktion wird am oder um den 7. Januar 2027 erwartet. Das neue Opting-out, welches das bestehende ersetzt, befreit die Familie Mankel von der Pflicht, unter der neuen Eigentümerstruktur ein öffentliches Kaufangebot zu unterbreiten. Gleichzeitig verpflichtet sich die Familie Mankel in einer Relationship-Vereinbarung mit der dormakaba Holding AG, die am 31. August 2026 abgeschlossen wurde und mit Vollzug der Transaktion in Kraft tritt, einen Anteil von 57 % der Aktien und Stimmrechte für einen Zeitraum von 15 Jahren nicht zu überschreiten. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass der Präsident des Verwaltungsrats unabhängig sein muss und bei Stimmengleichheit den Stichentscheid hat, und dass die Familie Mankel berechtigt ist, höchstens die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats zu nominieren. Aufgrund der Relationship-Vereinbarung werden die Familie Mankel und die dormakaba Holding AG im Sinne des schweizerischen Offenlegungsrechts als Gruppe gelten. Der bestehende Poolvertrag und weitere Vereinbarungen zwischen der Familie Mankel, der Kaba-Familie und/oder der dormakaba Holding AG, die im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Dorma und Kaba abgeschlossen wurden, werden mit Vollzug der Transaktion aufgehoben. Nach Beendigung des Poolvertrags werden weder die Familien Mankel und Kaba gemeinsam noch die Kaba-Familie für sich weiterhin eine Gruppe im Sinne des schweizerischen Offenlegungsrechts bilden. Die Aktien der Kaba-Familie werden daher nach Vollzug der Transaktion dem Streubesitz zugerechnet. Mit Vollzug der Transaktion wird auch die Übertragungsvereinbarung aufgehoben, die gewisse im Fall eines Kontrollwechsels geltende Bestimmungen zugunsten der Familie Mankel enthält. Dies dürfte die langfristige Attraktivität und Bewertung der dormakaba-Aktie zusätzlich unterstützen. Künftige Aktionärsstruktur und gestärkter Streubesitz Nach Vollzug der Transaktion wird erwartet, dass die Familie Mankel 40'711'762 Namenaktien der dormakaba Holding AG zu einem Nominalwert à CHF 0.01 je Aktie halten wird, was einem Anteil von 52.09 % der Aktien und Stimmrechte entspricht. Die von dormakaba Holding AG gehaltenen 411'732 Treasury-Aktien (entsprechend 0.53 % der Aktien und Stimmrechte nach Vollzug der Transaktion) werden gemäss schweizerischem Offenlegungsrecht als Teil derselben Gruppe offengelegt. Die übrigen Aktien werden den Streubesitz bilden, einschliesslich der 7'076'550 Aktien der Kaba-Familie, entsprechend einem erwarteten Anteil von 9.05 % der Aktien und Stimmrechte nach Vollzug der Transaktion. Gleichzeitig wird jede Aktie der dormakaba Holding AG den vollen wirtschaftlichen Anteil an der Gruppe repräsentieren, gegenüber heute 52.5 %. Einzelheiten sind über die Suchfunktion auf der Website von SIX Exchange Regulation unter Bedeutende Aktionäre verfügbar. Sowohl die Familie Mankel als auch die Kaba-Familie haben ihr fortgesetztes Engagement als langfristige Aktionäre von dormakaba bekräftigt. Verkleinerung des Verwaltungsrats von zehn auf acht Mitglieder Das Unternehmen kündigte heute ebenfalls seine Absicht an, die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats von zehn auf acht zu reduzieren. Ilias Läber und Michael Regelski werden an der kommenden Generalversammlung am 20. Oktober 2026 nicht zur Wiederwahl antreten. Alle weiteren Mitglieder stehen für eine weitere Amtszeit zur Wiederwahl. Weitere Details werden mit der Einladung zur Generalversammlung zur Verfügung gestellt.
Download Bereich Medienmitteilung (PDF) Disclaimer dormakaba, dorma+kaba, Kaba, Dorma, Ilco, LEGIC, Silca, BEST etc. sind geschützte Marken der dormakaba Gruppe. Aufgrund länderspezifischer Beschränkungen oder Marketingüberlegungen sind einige Produkte und Systeme der dormakaba Gruppe möglicherweise nicht in allen Märkten erhältlich. Ende der Adhoc-Mitteilung |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | dormakaba Holding AG |
| Hofwisenstrasse 24 | |
| 8153 Rümlang | |
| Schweiz | |
| Telefon: | +41 448189011 |
| E-Mail: | info@dormakaba.com |
| Internet: | https://www.dormakabagroup.com |
| ISIN: | CH0011795XXX |
| Börsen: | SIX Swiss Exchange |
| LEI Code: | 529900QMU5ZH99KMQK13 |
| EQS News ID: | 2391406 |
| Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2391406 01.09.2026 CET/CEST



