Der 60-Milliarden-Coup!
Rückblick
Der Chart der Qualcomm-Aktie zeigt nach einem deutlichen Hoch im Bereich von knapp 260 USD eine ausgeprägte Korrektur bis in die Region um 145 USD. Seit August hat sich eine tragfähige Bodenseite um 160 USD gebildet.
Qualcomm-Aktie: Chart vom 08.09.2026, Kürzel: QCOM, Kurs: 176.19 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario
Der Kurs hat vor Kurzem den 50-Tage-Durchschnitt nach oben durchbrochen. Zudem wird im Chart ein Ausbruch über den Widerstand im Bereich von 170 USD markiert. Hält diese Pullback-Marke, signalisiert der grüne Pfeil das Potenzial für eine mittelfristige Fortsetzung des Aufwärtstrends mit Zielzonen um 220 USD.
Mögliches bärisches Szenario
Die blaue gepunktete Linie verdeutlicht die Stop-Loss-Zone knapp unter der Marke von 160 USD (bzw. dem jüngsten Tiefpunkt), um das Risiko bei einem Fehlausbruch klar zu begrenzen. Ein dynamischer Rückfall unter den EMA 20 würde das kurzfristige Momentum sofort wieder ins Negativ-Muster drehen. Bei einem nachhaltigen Bruch der Support-Zone um 160 USD droht ein Abverkauf in Richtung des Jahrestiefs bzw. des vorherigen Konsolidierungsbereichs bei 145 USD.
Meinung
Amazon Web Services (AWS) hat eine massive, mehrjährige KI-Hardware-Partnerschaft mit Qualcomm im Volumen von bis zu 60 Milliarden US-Dollar vereinbart. AWS sichert sich KI-Inferenz-Chips sowie Netzwerkelektronik von Qualcomm. Ziel von Amazon ist es, die Abhängigkeit vom bisherigen Marktführer Nvidia im Bereich der KI-Infrastruktur zu reduzieren und Lieferketten zu diversifizieren. Mit neuen Snapdragon-Prozessoren für KI-gestützte Copilot+-PCs und Flaggschiff-Smartphones profitiert Qualcomm stark vom Trend, KI-Berechnungen direkt auf dem Gerät ("On-Device AI") und nicht nur in der Cloud durchzuführen.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 185.94 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.69 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Qualcomm ist bullisch
- Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 09.09.2026
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von



