Wien (ots) -
Bis zu 800 Euro pro Kunde: Padronus finanziert Sammelklagen in Deutschland gegen Streaming-Branche wegen unzulässiger Preiserhöhungen.
Gestützt auf ihre AGBs haben Netflix, Amazon Prime, Apple TV+ und WOW (Sky) die Preise laufender Abonnements in den vergangenen Jahren wiederholt angehoben, ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Finanziert vom österreichischen Prozessfinanzierer Padronus hat der Verbraucherschutzverein (VSV) mit der Verbraucherkanzlei Baumeister & Kollegen nun Sammeklagen gegen gegen Netflix, Apple und WOW eingebracht. Die vierte, gegen Amazon Prime, führt die Verbraucherzentrale NRW bereits vor dem Oberlandesgericht Hamm. Auf der neuen Plattform streaming-klage.de können sich Verbraucher ab sofort für alle vier Verfahren gleichzeitig anmelden. Es ist die größte gebündelte Verbraucher-Offensive gegen die Streaming-Branche im deutschsprachigen Raum.
Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, erklärt: "Netflix, Amazon, Apple und Sky haben jahrelang Preise erhöht, ohne ihre Kunden zu fragen. Die Konzerne wetten darauf, dass niemand wegen ein paar hundert Euro vor Gericht zieht. Diese Wette verlieren sie, wenn sich genügend Menschen der Sammelklage anschließen."
Bisherige Rechtsprechung lässt hoffen
Die Chancen stehen gut: Bereits 2023 erklärte das Kammergericht Berlin die Preisanpassungsklausel von Netflix für unwirksam (23 U 15/22), der Bundesgerichtshof verwarf die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde im Januar 2025. Das Landgericht Köln verurteilte Netflix im Mai 2025 zur Rückzahlung von 191,60 Euro an einen einzelnen Kunden (6 S 114/23). Und bereits 2007 kippte der BGH die Preiserhöhungsklausel von Premiere, dem heutigen Sky (III ZR 247/06). Die Konsequenz: Sämtliche auf diese Klauseln gestützten Erhöhungsbeträge wurden ohne Rechtsgrund kassiert und sind nach § 812 BGB zurückzuzahlen, für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum, zuzüglich Verzugszinsen.
Bis zu 800 Euro Rückforderung pro Person
Die Dimension der Erhöhungen ist beträchtlich. WOW verteuerte das Live-Sport-Abo im Juli 2025 von 35,99 auf 44,99 Euro, ein Plus von 50 Prozent innerhalb von 18 Monaten. Amazon hob den Jahrespreis für Prime von 69 auf 89,90 Euro an. Apple TV+ verdoppelte den Monatspreis von 4,99 auf 9,99 Euro. Netflix erhöhte seit 2017 gleich mehrfach, das Premium-Abo kostet heute 19,99 statt 11,99 Euro.
Eibl rechnet vor: "Für ein durchgängig laufendes Abo geht es je nach Anbieter um rund 60 Euro bei Amazon Prime, 210 Euro bei Apple, 290 Euro bei WOW und 230 Euro bei Netflix. Wer alle vier Dienste abonniert hat, kommt auf knapp 800 Euro. Wenn sich nur eine Million Verbraucher anmelden, reden wir von Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, das ist systematische Übervorteilung im industriellen Maßstab."
Alle Abos in einem Vorgang, kein Kostenrisiko
Von einem Urteil in den Verbandsklagen profitieren nur Verbraucher, die wirksam zum Klageregister angemeldet sind. Auf streaming-klage.de erteilen Betroffene eine einzige Vollmacht für bis zu vier Verfahren und ergänzen dann je Anbieter in drei bis fünf Minuten ihre Angaben. Wer keine Zahlungsnachweise mehr hat, muss nichts weiter tun: Die Abrechnungsdaten werden über das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO direkt beim Anbieter angefordert. Die Kanzlei setzt die Anbieter in Verzug, wodurch die Forderung um rund 6,5 Prozent Zinsen pro Jahr wächst, und begleitet die Verbraucher bis zur Auszahlung. Das Abo muss dafür nicht gekündigt werden.
Das gesamte Kostenrisiko der Verfahren trägt Padronus. Verbraucher zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, unabhängig vom Ausgang. Nur im Erfolgsfall erhält Padronus 9,9 Prozent des zurückgeholten Betrags. Erteilt eine Rechtsschutzversicherung Deckung, entfällt auch dieser Anteil vollständig.
Über Padronus
Padronus ist einer der führenden Prozessfinanzierer im deutschsprachigen Raum. Das österreichische Unternehmen mit Sitz in Wien finanziert international Sammel- und Verbandsverfahren für Verbraucher und trägt dabei das gesamte Kostenrisiko. Auch Individualklagen, beispielsweise gegen illegale Glücksspielanbieter und Banken, finanzierte die Legal-Tech-Firma bereits tausendfach. Letztes Jahr ging Padronus gegen Big Tech vor und finanzierte die größte Verbandsklage, die je im deutschsprachigen Raum eingebracht wurde. Bereits 300.000 Menschen traten der Klage gegen Meta wegen illegaler Überwachung bei.
Pressekontakt:
Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at
Original-Content von: Prozessfinanzallianz GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/168873/6352935
Bis zu 800 Euro pro Kunde: Padronus finanziert Sammelklagen in Deutschland gegen Streaming-Branche wegen unzulässiger Preiserhöhungen.
Gestützt auf ihre AGBs haben Netflix, Amazon Prime, Apple TV+ und WOW (Sky) die Preise laufender Abonnements in den vergangenen Jahren wiederholt angehoben, ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Finanziert vom österreichischen Prozessfinanzierer Padronus hat der Verbraucherschutzverein (VSV) mit der Verbraucherkanzlei Baumeister & Kollegen nun Sammeklagen gegen gegen Netflix, Apple und WOW eingebracht. Die vierte, gegen Amazon Prime, führt die Verbraucherzentrale NRW bereits vor dem Oberlandesgericht Hamm. Auf der neuen Plattform streaming-klage.de können sich Verbraucher ab sofort für alle vier Verfahren gleichzeitig anmelden. Es ist die größte gebündelte Verbraucher-Offensive gegen die Streaming-Branche im deutschsprachigen Raum.
Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, erklärt: "Netflix, Amazon, Apple und Sky haben jahrelang Preise erhöht, ohne ihre Kunden zu fragen. Die Konzerne wetten darauf, dass niemand wegen ein paar hundert Euro vor Gericht zieht. Diese Wette verlieren sie, wenn sich genügend Menschen der Sammelklage anschließen."
Bisherige Rechtsprechung lässt hoffen
Die Chancen stehen gut: Bereits 2023 erklärte das Kammergericht Berlin die Preisanpassungsklausel von Netflix für unwirksam (23 U 15/22), der Bundesgerichtshof verwarf die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde im Januar 2025. Das Landgericht Köln verurteilte Netflix im Mai 2025 zur Rückzahlung von 191,60 Euro an einen einzelnen Kunden (6 S 114/23). Und bereits 2007 kippte der BGH die Preiserhöhungsklausel von Premiere, dem heutigen Sky (III ZR 247/06). Die Konsequenz: Sämtliche auf diese Klauseln gestützten Erhöhungsbeträge wurden ohne Rechtsgrund kassiert und sind nach § 812 BGB zurückzuzahlen, für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum, zuzüglich Verzugszinsen.
Bis zu 800 Euro Rückforderung pro Person
Die Dimension der Erhöhungen ist beträchtlich. WOW verteuerte das Live-Sport-Abo im Juli 2025 von 35,99 auf 44,99 Euro, ein Plus von 50 Prozent innerhalb von 18 Monaten. Amazon hob den Jahrespreis für Prime von 69 auf 89,90 Euro an. Apple TV+ verdoppelte den Monatspreis von 4,99 auf 9,99 Euro. Netflix erhöhte seit 2017 gleich mehrfach, das Premium-Abo kostet heute 19,99 statt 11,99 Euro.
Eibl rechnet vor: "Für ein durchgängig laufendes Abo geht es je nach Anbieter um rund 60 Euro bei Amazon Prime, 210 Euro bei Apple, 290 Euro bei WOW und 230 Euro bei Netflix. Wer alle vier Dienste abonniert hat, kommt auf knapp 800 Euro. Wenn sich nur eine Million Verbraucher anmelden, reden wir von Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, das ist systematische Übervorteilung im industriellen Maßstab."
Alle Abos in einem Vorgang, kein Kostenrisiko
Von einem Urteil in den Verbandsklagen profitieren nur Verbraucher, die wirksam zum Klageregister angemeldet sind. Auf streaming-klage.de erteilen Betroffene eine einzige Vollmacht für bis zu vier Verfahren und ergänzen dann je Anbieter in drei bis fünf Minuten ihre Angaben. Wer keine Zahlungsnachweise mehr hat, muss nichts weiter tun: Die Abrechnungsdaten werden über das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO direkt beim Anbieter angefordert. Die Kanzlei setzt die Anbieter in Verzug, wodurch die Forderung um rund 6,5 Prozent Zinsen pro Jahr wächst, und begleitet die Verbraucher bis zur Auszahlung. Das Abo muss dafür nicht gekündigt werden.
Das gesamte Kostenrisiko der Verfahren trägt Padronus. Verbraucher zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, unabhängig vom Ausgang. Nur im Erfolgsfall erhält Padronus 9,9 Prozent des zurückgeholten Betrags. Erteilt eine Rechtsschutzversicherung Deckung, entfällt auch dieser Anteil vollständig.
Über Padronus
Padronus ist einer der führenden Prozessfinanzierer im deutschsprachigen Raum. Das österreichische Unternehmen mit Sitz in Wien finanziert international Sammel- und Verbandsverfahren für Verbraucher und trägt dabei das gesamte Kostenrisiko. Auch Individualklagen, beispielsweise gegen illegale Glücksspielanbieter und Banken, finanzierte die Legal-Tech-Firma bereits tausendfach. Letztes Jahr ging Padronus gegen Big Tech vor und finanzierte die größte Verbandsklage, die je im deutschsprachigen Raum eingebracht wurde. Bereits 300.000 Menschen traten der Klage gegen Meta wegen illegaler Überwachung bei.
Pressekontakt:
Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/168873/6352935
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