Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht das gesetzlich verankerte Recht auf Anbringung einer steckerfertigen Solaranlage durch die Praxis des Wohnungskonzerns Vonovia missachtet und zieht deshalb gegen den größten Vermieter in Deutschland vor das Oberlandesgericht Hamm, in dessen Bezirk die Bochumer Vonovia-Zentrale liegt. Der DUH zufolge geht es bei der Klage um die Gestattungsvereinbarung, deren Unterzeichnung Vonovia von Mieterinnen und Mietern vor der Nutzung von Balkon-Photovoltaik verlange sowie um die generellen Bedingungen, die das Unternehmen an eine Gestattung knüpft. Es werde generell ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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