Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen Vonovia SE. Der Wohnungskonzern verlangt von Mieterinnen und Mietern eine umfassende Vereinbarung mit weitreichenden Haftungs- und Kostenpflichten, bevor er ein Balkonkraftwerk gestattet. Die DUH hält diese Vorgaben für rechtswidrig und will sie per Unterlassungsklage stoppen. Was wirft die DUH Vonovia vor?'Laut DUH sieht die Gestattungsvereinbarung, die Vonovia von Mieterinnen und Mietern verlangt, Folgendes vor: Wer keine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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