Das Bundeskartellamt hat die Vereinbarung zwischen der genossenschaftlichen REWE GROUP und der Migros Zürich über die Übernahme von 40 Tegut-Märkten unter Auflagen freigegeben. Die REWE GROUP darf 38 Standorte unmittelbar übernehmen. Hinsichtlich zwei weiterer Standorte besteht ein vierjähriges Erwerbsverbot. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die...Den vollständigen Artikel lesen ...
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