Die Fälle mehren sich: ProSieben, Hugo Boss oder Commerzbank - durch geschicktes Manövrieren gelingt es immer öfter, das deutsche Übernahmerecht auszutricksen. Nun sollte der Gesetzgeber geltendes Recht nachschärfen. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht wurde zum 1. Januar 2002 eingeführt. Es sieht vor, dass ein Erwerber ein sogenanntes freiwilliges Angebot an alle Aktionäre machen muss, wenn er 30 Prozent der Stimmrechte erworben hat. Der Übernahmepreis muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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