Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co haben nach Prüfung des Delisting-Erwerbsangebots von Worthington Steel (11,00 € je Aktie) beschlossen, den Aktionären weder die Annahme noch die Ablehnung des Angebots zu empfehlen. Beide Gremien bewerten das geplante Delisting jedoch als im besten Interesse des Unternehmens, da es die strategische Partnerschaft mit Worthington Steel stärken und mehr Flexibilität für den Ausbau des Geschäfts in Europa und Nordamerika schaffen soll.
Worthington Steel hält bereits rund 62 % der Klöckner-&-Co-Aktien. Das Delisting soll unmittelbar nach Ablauf der Annahmefrist am 12. August 2026 wirksam werden und erfolgt ohne Vollzugsbedingungen. Aktionäre, die ihre Aktien behalten, müssen mit einer deutlich geringeren Liquidität sowie dem Wegfall wichtiger Transparenz- und Publizitätspflichten rechnen. Zudem plant Worthington Steel den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der den verbliebenen Aktionären später ein Barabfindungsangebot ermöglichen könnte, dessen Höhe jedoch noch offen ist.
Die Annahme des Angebots ist angesichts der Tatsache, dass der Kurs mit 12,30 € deutlich darüber notiert, ohnehin kein Thema. Wer verkaufen will, tut das über die Börse.
Worthington Steel hält bereits rund 62 % der Klöckner-&-Co-Aktien. Das Delisting soll unmittelbar nach Ablauf der Annahmefrist am 12. August 2026 wirksam werden und erfolgt ohne Vollzugsbedingungen. Aktionäre, die ihre Aktien behalten, müssen mit einer deutlich geringeren Liquidität sowie dem Wegfall wichtiger Transparenz- und Publizitätspflichten rechnen. Zudem plant Worthington Steel den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der den verbliebenen Aktionären später ein Barabfindungsangebot ermöglichen könnte, dessen Höhe jedoch noch offen ist.
Die Annahme des Angebots ist angesichts der Tatsache, dass der Kurs mit 12,30 € deutlich darüber notiert, ohnehin kein Thema. Wer verkaufen will, tut das über die Börse.
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