Beschluss
Nexum Group AG, München
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Aufgrund der Nichterfüllung der Plichten aus der Zulassung nach Fristsetzung, wird gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: ) der
Nexum Group AG, München
zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 5. Oktober 2026 widerrufen.
Frankfurt am Main, 01.09.2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Nexum Group AG, München
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Aufgrund der Nichterfüllung der Plichten aus der Zulassung nach Fristsetzung, wird gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: ) der
Nexum Group AG, München
zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 5. Oktober 2026 widerrufen.
Frankfurt am Main, 01.09.2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
© 2026 Xetra Newsboard
