Etwaige Schadenersatzansprüche gegen frühere BayernLB-Vorstände und -Verwaltungsräte wegen des HGAA-Debakels verjähren möglicherweise doch nicht zum Jahresende. Der Bayerische Rundfunk berichtete, das vom Bund erarbeitete "Restrukturierungsgesetz" für Banken sehe eine Verlängerung der betreffenden Verjährungsfrist auf zehn Jahre vor. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet und wird laut BR am 26. November im Bundesrat behandelt.
Der Passus zu der Verjährung der Haftungsansprüche soll dem Bericht zufolge bereits einen Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten - und betrifft auch die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährten Ansprüche. Tritt das Gesetz noch vor Ende des Jahres in Kraft, würden die amtierenden BayernLB-Verantwortlichen also nicht Gefahr laufen, dass mögliche Schadenersatzansprüche gegen ihre Vorgänger verjähren.
Der amtierende BayernLB-Verwaltungsrat hat bereits entschieden, dass er gegen die damaligen Vorstände Schadenersatz geltend machen will. Die Entscheidung des Vorstands, ob auch die früheren Verwaltungsräte zur Rechenschaft gezogen werden sollen, steht allerdings noch aus. In dem Aufsichtsgremium saßen damals mehrere prominente CSU-Politiker. Der Fehlkauf der maroden Hypo Alpe Adria (HGAA) kostete den Freistaat mehr als 3,7 Milliarden Euro. Auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasst sich mit der Aufarbeitung des Debakels./ctt/DP/he
AXC0019 2010-11-14/14:40