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11.03.2010 | 10:00
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pressetext.de: Auswirkungen von Teilzeit auf Höhe der Betriebsrente und im Versorgungsausgleich - Aktuelle Tipps zum Thema im febs-Praxisseminar im Mai 2010

DJ pressetext.de: Auswirkungen von Teilzeit auf Höhe der Betriebsrente und im Versorgungsausgleich - Aktuelle Tipps zum Thema im febs-Praxisseminar im Mai 2010

München (pts/11.03.2010/09:30) - Am 03.06.2009 hatte das Landesarbeitsgericht 
(LAG) Düsseldorf über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer nach 
Beendigung der Altersteilzeit in Rente gegangen war. Das berichtet das 
Beratungsunternehmen febs Consulting GmbH in seinem neuesten Newsletter. 
 
Laut Versorgungsordnung orientierte sich die Höhe seiner Betriebsrente am 
Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre vor Rentenbeginn. Der Arbeitgeber wandte 
"stur" diese Regelung an und berechnete die Betriebsrente somit auf Basis eines 
Gehaltes von 70 % des Vollzeitgehaltes. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer und 
bekam Recht. 
 
Das LAG verlangte vom Arbeitgeber, die Betriebsrente auf Basis des 
Vollzeitgehaltes zu berechnen und den sich ergebenden Anspruch mit dem 
durchschnittlichen Beschäftigungsgrad über die gesamte Beschäftigungsdauer zu 
multiplizieren. 
 
"Dieses Urteil ist nicht nur für Fälle von Altersteilzeit von Bedeutung, sondern 
für alle Arbeitsverhältnisse, bei denen im Laufe des Arbeitslebens zeitweise 
nicht in Vollzeit gearbeitet wurde.", betont Andreas Buttler, Geschäftsführer 
der febs Consulting GmbH. Das gelte insbesondere auch für die Berechnung 
unverfallbarer Ansprüche bei Ausscheiden eines Teilzeitmitarbeiters, die in der 
Praxis sehr häufig fehlerhaft ermittelt werden. Bisher würden die Betroffenen 
diese Fehler meist nicht bemerken. Aber die Höhe der unverfallbaren Ansprüche 
sei mittlerweile auch Grundlage jedes Ausgleichsvorschlags bei Scheidung eines 
Mitarbeiters. Fehlerhafte Berechnungen führen somit zu Lasten eines Ehegatten 
auch zu falschen Ausgleichswerten. 
 
Erste Erfahrungen mit dem neuen Versorgungsausgleich zeigen, dass Gerichte und 
Anwälte die Ausgleichsvorschläge von Arbeitgebern durch Sachverständige prüfen 
lassen. Um aufwändige Nacharbeiten oder gar persönliche Vorladungen vor Gericht 
möglichst zu verhindern, empfehlen die febs-Experten allen Arbeitgebern mit 
Direktzusagen, ihre häufig sehr theoretischen Teilungsordnungen um systematische 
Berechnungsblätter zu ergänzen. Nur so kann eine "richtige" Berechnung sicher 
gestellt werden, die auch für den Sachverständigen Schritt für Schritt 
nachvollzogen werden kann. 
 
Ein weiterer Vorteil: Je einfacher und systematischer das Berechnungsblatt, umso 
kostengünstiger können die zugehörigen versicherungsmathematischen Berechnungen 
angeboten werden. "Mehr als 50 ? müsse eine Barwertberechnung nicht kosten", 
betont febs-Chef Andreas Buttler. 
 
Diese und weitere Tipps rund um die aktuelle Rechtsprechung und den 
Versorgungsausgleich erhalten interessierte Arbeitgeber im febs-Praxisseminar 
"Aktuelle Herausforderungen 2010 in der betrieblichen Altersversorgung für 
Arbeitgeber", am 06.05.2010. Das Seminar ist ausschließlich für Arbeitgeber 
konzipiert. Infos und Anmeldung unter http://www.febs-consulting.de/seminare . 
 
Ihr Ansprechpartner 
febs Consulting GmbH 
Andreas Buttler, Geschäftsführer 
Am Hochacker 3 
85630 Grasbrunn/München 
Tel.: +49(0)89-890 4286-11 
andreas.buttler@febs-consulting.de 
http://www.febs-consulting.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: febs Consulting GmbH 
Ansprechpartner: Andreas Buttler 
Tel.: +49(0)89 890 4286-11 
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de 
 
Quelle: http://pressetext.com/news/100311010/ 
 
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH http://www.pressetext.com - Die 
inhaltliche Verantwortung für redaktionelle Meldungen (pte) liegt bei 
pressetext, für Pressemitteilungen (pts) beim jeweiligen Aussender. Weitere 
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March 11, 2010 03:30 ET (08:30 GMT)


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