San José (BoerseGo.de) - Ebay hat im Streit mit dem Konkurrenten Craigslist einen juristischen Teilsieg errungen. Das Kanzleigericht von Delaware wies einen Plan zur Abwehr von Übernahmen, den Craigslist etabliert hatte, zurück. Ebay kann künftig seine Rechte als Minderheitsaktionär ausüben. Im Streit um einen Aufsichtsratssitz wies das Gericht die Klage Ebays allerdings zurück. Im Jahr 2004 hatte Ebay eine 28-prozentige Beteiligung an Craigslist übernommen.
